So langsam wird die Sache lästiger als Kacke am Schuh! *grrr* Ein SWR-Journalist hilft mir mit der richtigen Info zur richtigen Zeit, denn O2 stellt sich nun komplett quer…

28.07.2010: Über ein Forum bin ich zufällig auf einen SWR-Journalisten gestoßen, der ebenfalls zu den Betroffenen gehört und aus dieser Situation heraus derzeit für einen Hörfunkbeitrag über diese ganze Abzockmasche recherchiert. Von ihm wurde ich auf eine Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gestoßen, die den Nagel auf den Kopf trifft: Was können Sie tun, wenn die Kosten plötzlich über die Handy-Rechnung abgebucht werden?

Um dies [die Kostenfalle] zu vermeiden ist es unbedingt notwendig, dass der Verbraucher nicht nur den angeblichen Vertrag mit dem Kostenfallenbetreiber widerruft und der Abbuchung widerspricht. Betroffene sollten vor Abbuchung der Beträge gegenüber ihrem Mobilfunkanbieter zusätzlich eine schriftliche Tilgungsbestimmung abgeben.

Eine Tilgungsbestimmung also. Generell nutzt man so etwas, wenn man bestimmen will, welches von mehreren Schuldverhältnissen ich mit meiner Leistung/Zahlung begleichen will. (Ich hoffe, ich habe das so einigermaßen richtig wiedergegeben.) In meinem konkreten Fall sage ich also O2 damit, dass die Forderungen von Net Mobile und Bob Mobile durch meine Einzugsermächtigung nicht gedeckt sind, sondern nur die hauseigenen. Bingo! Genau das, was ich gesucht habe! Und ein Musterschreiben mit passenden Gesetzbuchparagrafen hat das BMELV auch gleich noch für mich parat.

Grundsätzlich freut mich ja mal zu lesen, dass ich tatsächlich beim Netzbetreiber, also O2, ansetzen muss, um dieses lästige Problem endlich aus der Welt zu schaffen. So lag ich also anfangs nicht ganz falsch und muss nun hoffentlich nicht jeden Monat aufs Neue meinem Geld bei irgendwelchen Briefkastenfirmen hinterher rennen. Auch wenn O2 das ganz anders sieht, wie ich in deren nächster E-Mail weiter unten feststellen werde…

29.07.2010: Doch zunächst mal bekomme ich heute Post von Guerilla Mobile, wer auch immer das ist:

VON: Guerilla Mobile Hotline <hotline@gmob.de>
AN: Tim Reiser

Sehr geehrter Herr Reiser,

die net mobile AG ist im Premium SMS Bereich in erster Linie technischer Dienstleister und stellt ihren Kunden u.a. einen „firstlevel“ CustomerCare Service, die Plattformtechnik sowie die Kurzwahlen für diverse Dienste zur Verfügung.

Im vorliegenden Fall sind die Kosten für die Inanspruchnahme der Dienste bei HandyPlanet angefallen. Aus diesem Grund wurde Ihr Anliegen dahin zur weiteren Bearbeitung übermittelt. Die net mobile AG übernimmt lediglich die technischen Dienstleistungen rund um die Bezahlmethode goPay.

Über die Mobilfunknummer 0049177xxxxxxx wurde am 17.04.2010 um 11:47 Uhr der Dienst RED_TOPGAMES beauftragt. Dieser Abo-Dienst wurde am 28.07.2010 gekündigt.

Bei dem o.g. Dienst handelt es sich um ein wöchentliches Abonnement zur Nutzung von Produkten wie beispielsweise Hintergrundbildern, Spielen, Klingeltönen oder Handyapplikationen.

Bevor die Beauftragung des Abo-Dienstes angenommen wurde, haben wir den Nutzer der angegebenen Mobilfunknummer ausführlich über die Preise und Nutzungsbedingungen informiert, deren Annahme er auf unserem WAP Portal vom Handy aus bestätigte. Zusätzlich weisen wir auf unserer WAP Seite auf unsere Konditionen hin.

Das entsprechende Produkt wird per SMS (Dienstmitteilung) an den Nutzer der o.g. Mobilfunknummer gesandt, womit die Auslieferung erfolgt und die Inhalte zum Herunterladen zugänglich gemacht werden. Somit hat der Nutzer der Mobilfunknummer stets Zugriff auf die Inhalte des Abos.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund der ordnungsgemäßen Beauftragung und Bereitstellung unserer Produkte keine Veranlassung für eine Erstattung der gezahlten Entgelte sehen.

Bitte wenden Sie sich zukünftig zu diesem Sachverhalt an HandyPlanet Kundenservice, Eingang IV, Pfuelstr. 5 in 10997 Berlin, vorzugsweise per E-Mail unter hotline@handyplanet.mobi mit Angabe des o.g. Bearbeitungszeichens.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr HandyPlanet Kundenservice

———————————————
Guerilla Mobile Berlin GmbH
Pfuelstraße 5, 10997 Berlin
Handelsregister: Berlin, HRB 116667
Geschäftsführer: Maurice Reimer, Oliver Thiel

Immerhin habe ich so wenigstens von einem der beiden nun eine Kündigungsbestätigung. Aber nochmal, nur damit ich das richtig verstehe: Das ist die Antwort auf mein Schreiben an Net Mobile. Das Abonnement “RED_TOPGAMES” soll ich aber bei HandyPlanet beauftragt haben, und diese Plattform wiederum wird von der Guerilla Mobile Berlin GmbH betrieben. Alles klar.

Nun zur Post von O2:

VON: O2 Kundenbetreuung
AN: Tim Reiser

Guten Tag Herr Reiser,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Ich konnte Sie leider telefonisch nicht erreichen um Ihr Anliegen persönlich zu klären. [Anm. von mir: Ich habe nie einen Anruf erhalten und auch keine unbekannten, entgangenen Anrufe.]

Unser Unternehmen ist in erster Linie als Teilnehmernetzbetreiber Vermittler der Verbindungen und kann über den Inhalt der Verbindungen keine Aussagen treffen.

Der Teilnehmernetzbetreiber kann auch Vergütungen, die für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten Dritter über den Telefonanschluss geschuldet werden, als eigene Forderungen geltend machen (BGH NJW 07, 438).

Um eine detaillierte Stellungnahme zu dem genutzten Service zu erhalten, müssen Sie sich an den Drittanbieter wenden, dieser wird zu Ihren Einwendungen Stellung beziehen.

Wir verstehen Ihre Verärgerung, doch leider sind uns im vorliegenden Fall die Hände gebunden, da die Forderung nach der herrschenden Rechtsauffassung vollumfänglich berechtigt ist.

Gemäß des TKG (§45h Abs.4) ist o2 verpflichtet durch Drittanbieter in Anspruch genommene Leistungen in der o2 Rechnung aufzuführen und in Rechnung zu stellen.

Daher können etwaige Reklamationen oder Regressansprüche nur gegenüber dem Drittanbieter geltend gemacht werden.

Da o2 diese Positionen als eigene Rechnungsposten betrachten muss führt auch ein Rückhalt der strittigen Rechnungsbeträge zum Zahlungsverzug.

Eine separate Sperre von Drittanbieterdiensten ist aus technischen Gründen leider nicht möglich.

Ich habe Ihnen alle Daten die uns bezüglich des Drittanbieters bekannt sind unten aufgeführt.

Firma - Net Mobile AG
Endkundenpreis brutto - 0,49 – 4,99
Rechnungskategorie - Mehrwertdienste (Daten)
Hotline Tel - 01805-24 00 77
Hotline Kosten - T-Com: 0,14 €/Min // Mobil: 0,42 €/Min
Erreichbarkeit - Mo – Fr, 09 – 18 Uhr
Hotline mail - service@net-m.de
Adressen - Zollhof 17, 40221 Düsseldorf
Ich hoffe, ich konnte mit den Informationen zumindest etwas weiterhelfen.

Für Rückfragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Ihr o2 Team

Mit den neuen Erkenntnissen zur Tilgungsbestimmung bekommt O2 eine blitzschnelle Antwort von mir.

VON: Tim Reiser
AN: O2 Kundenbetreuung
Betreff: Tilgungsbestimmung bzgl. Forderungen Dritter

Sehr geehrte/r Herr/Frau F*****,

leider habe ich nie einen Anruf von Ihnen erhalten und konnte auch keine entgangenen Anrufe feststellen. Versuchen Sie es gerne wieder! Ich würde mich nämlich sehr über einen zeitnahen konstruktiven Vorschlag freuen, wie ich solch ungewollte Abbuchungen in Zukunft vermeiden kann. Dass dies technisch nicht möglich sei und ich somit auf Gedeih und Verderb jederzeit wieder solchen Abzockern ausgesetzt bin, ist für mich — das werden Sie sicher nachvollziehen können — kein geeigneter Lösungsvorschlag.

Da Sie mich aktuell lieber mit Paragrafen eindecken und mir mit ihrer Inkasso-Maschinerie drohen, um mich von der zweifelhaften Rechtmäßigkeit Ihrer Forderungen zu überzeugen, weise ich Sie meinerseits gerne noch auf Ihre nach §45h, Abs. 1, TKG unvollständigen Rechnungen hin. Ich vermisse sowohl die ladungsfähigen Anschriften als auch die kostenfreien Kundendiensttelefonnummern der betreffenden Anbieter.

Ich fühle mich genötigt, nun ebenfalls den ganz formal-juristischen Weg zu gehen:

TILGUNGSBESTIMMUNG

Auf Grund unten beschriebener Sache teile ich Ihnen hiermit nochmals mit, dass die Forderungen der Firmen Net Mobile und Bob Mobile in Höhe von insgesamt 71,76 Euro (betreffende Rechnungsnummern etc. s.u.) nicht gerechtfertigt sind, da sie auf einer sog. ‘Abo-Falle’ beruhen und somit von Rechts wegen nicht geschuldet sind.

Gegenüber beiden Firmen habe ich den angeblichen Vertragsschluss bereits widerrufen und wegen Betrugs angefochten.

Sofern mir der oben genannte Gesamtbetrag von Ihrer Seite weiterhin in Rechnung gestellt wird, widerspreche ich hiermit der Abbuchung von meinem Konto. Ich stelle klar, dass diese angebliche Forderung der beiden genannten Firmen von der Einzugsermächtigung NICHT gedeckt ist.

Der um die angebliche Forderung der beiden Firmen gekürzte Einzugsbetrag soll ausschließlich zur Tilgung der Forderungen Ihres Hauses und generell KEINES Drittanbieters verwendet werden.

Bitte bestätigen Sie mir umgehend diese Tilgungsbestimmung im Sinne der §§ 45h Abs. 2 TKG, 366 Abs. 1 BGB.

Mit freundlichen Grüßen
.tim reiser

Mir schwant, die Sache wird auch mit vier Teilen noch nicht ganz ausgestanden sein… Hab ja auch erst ein paar Stunden Zeit damit verbracht. Mach’ dich doch gerne.